Viele Bewohnerinnen und Bewohner können ihre Wünsche nicht mehr selbst in Worte fassen. Deshalb sind ihre rechtlichen Betreuer und bevollmächtigten Angehörigen ihre Stimme – und die eigentlichen Gestalter der Wohngemeinschaften.
Das Gremium der Selbstbestimmung
Alle Angelegenheiten des gemeinsamen Zusammenlebens entscheidet das Gremium der Selbstbestimmung nach Art. 22 PfleWoqG. Stimmberechtigt sind ausschließlich die Mieterinnen und Mieter bzw. ihre rechtlichen Betreuer und bevollmächtigten Angehörigen. Vermieterin und Pflegedienst haben kein Stimmrecht.
Das Gremium entscheidet unter anderem über:
- die Auswahl des Pflegedienstes sowie Art und Umfang der beauftragten Leistungen
- die Aufnahme neuer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner (gemeinsam mit der Vermieterin)
- Verpflegung, Haushaltskasse und den Tagesablauf
- die Gestaltung der Gemeinschaftsräume und des Gartens
Gremiumssprecher
Jede Wohngemeinschaft wählt aus dem Kreis der Stimmberechtigten eine Sprecherin oder einen Sprecher. Die Sprecher legen die Sitzungstermine fest, laden ein, leiten die Sitzungen und sind Ansprechpartner für Angehörige, Pflegedienst, Vermieterin und Behörden. Diese Aufgabe wird nicht auf den Pflegedienst oder die Vermieterin übertragen.
Sitzungen
- Frühjahr / vor Ostern: Abrechnungen und Jahresplanung
- Herbst / vor Weihnachten: Jahresrückblick, Budget und anstehende Themen
- Bei Bedarf: Sondertermine
Jede Sitzung wird protokolliert; wer nicht teilnehmen kann, erhält das Protokoll und kann sich vertreten lassen oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Ihre Teilnahme ist wichtig – nur ein aktives Gremium sichert den Status als selbstbestimmte Wohngemeinschaft.
Ihre Rolle nach dem Einzug
- Sie sind willkommen – Besuche sind jederzeit möglich.
- Sie stimmen im Gremium mit ab und können sich zur Sprecherin oder zum Sprecher wählen lassen.
- Sie teilen Vorlieben, Gewohnheiten und die Lebensgeschichte Ihres Angehörigen mit – daran orientiert sich der Alltag.
