Der Umzug in eine Wohngemeinschaft ist ein großer Schritt – für den Menschen mit Demenz und für die ganze Familie. So läuft eine Aufnahme ab.
Für wen: Menschen mit fortgeschrittener Demenz und ausgeprägter Hinlauftendenz, die eine rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht und einen gültigen Unterbringungsbeschluss nach § 1831 BGB haben. Den Antrag stellt die Betreuerin bzw. der Bevollmächtigte beim Betreuungsgericht.
In fünf Schritten zum Einzug
- Erstes Gespräch: Sie rufen an oder schreiben uns. Wir klären, ob das Haus am Grünland zur Situation passt.
- Besichtigung: Sie lernen das Haus, die Zimmer und den Garten kennen.
- Unterlagen: Unterbringungsbeschluss (oder Stand des Verfahrens), Pflegegrad-Bescheid, aktueller Arztbrief und Medikamentenplan.
- Entscheidung: Über die Aufnahme entscheiden das Gremium der jeweiligen Wohngemeinschaft und die Vermieterin. Der Pflegedienst berät, nimmt aber niemanden selbst auf.
- Verträge und Einzug: Mietvertrag mit der Vermieterin und – unabhängig davon – Pflegevertrag mit dem vom Gremium beauftragten Pflegedienst.

Für Kliniksozialdienste und rechtliche Betreuer
Sie suchen für eine Patientin oder einen Klienten mit Demenz und Hinlauftendenz einen beschützten Platz nach der Entlassung? Für eine Anfrage benötigen wir:
- Unterbringungsbeschluss oder Stand des Unterbringungsverfahrens
- Pflegegrad (oder Hinweis auf laufende Begutachtung)
- Aktueller Arzt- bzw. Entlassbrief mit Medikation
- Kontaktdaten der rechtlichen Betreuung oder des Bevollmächtigten
Akuter Fall? Ist kein regulärer Platz frei und braucht eine Person sofort einen beschützten Wohnplatz, kann mit Zustimmung von Vermieterin und Gremium vorübergehend ein Notbett belegt werden, bis ein Zimmer frei wird.
Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten unverschlüsselt per E-Mail. Rufen Sie uns zuerst an – wir vereinbaren dann den sicheren Übermittlungsweg.
Warteliste
Die 20 Plätze sind meist belegt. Wir führen eine Warteliste und melden uns, sobald ein Zimmer frei wird. Wenn sich Ihre Situation ändert, geben Sie uns bitte kurz Bescheid.
